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Wünschen Sie sich auch einen Steuerberater/eine Steuerberaterin der/die Sie in betriebswirtschaftlichen Fragen ebenfalls kompetent beraten kann? Dann sind Sie bei uns richtig.

In der Besetzung der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Betriebswirtschaft liegt unsere Kernkompetenz. Aufgrund der durch die Steuerberatung erlangten Datenbasis und der tiefen Kenntnisse über Ihr Unternehmen erreichen wir in der betriebswirtschaftlichen Beratung einmalige Synergieeffekte, wie z. B.

  • in der Gestaltung Ihrer Unternehmensfinanzierung in Zusammenarbeit mit Ihren Banken,
  • bei der Einführung und/oder Optimierung Ihrer betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung,
  • im Rahmen der Rentabilitäts- und Risikoanalyse Ihrer geplanten Investitionen (unter Berücksichtigung des so genannten Steuerparadoxons),
  • bei der Bewertung Ihres Unternehmens,
  • bei der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung der so genannten Normstrategien,
  • im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Due Diligence bei Unternehmens-/Beteiligungskäufen,
  • bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten für externe Adressaten.

Wir wissen wie wertvoll die betriebswirtschaftliche Beratung ist. Da sie an keine gesetzliche Gebührenverordnung gebunden ist, vereinbaren wir gerne eine Flatrate mit Ihnen.