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Business goes global, taxes don´t stay local.

Wenn Sie als Steuerinländer bereits im Ausland engagiert sind, oder sich mit dem Gedanken tragen, ein solches Engagement näher zu prüfen, oder als Steuerausländer in Deutschland aktiv werden wollen, dann treffen Sie auf unsere Spezialisierung in der Steuerberatung „Internationales Steuerrecht“. Mit unserem Spezialwissen erarbeiten wir Ihnen Gestaltungsvorschläge und beantworten Ihnen alle Fragen

  • zur Vermeidung bzw. Milderung einer Doppelbesteuerung,
  • zu Outbound-Investitionen,
  • zu Inbound-Investitionen,
  • zu den so genannten Qualifikationskonflikten,
  • zur Switch-over-Klausel,
  • zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Subject-to-tax-Klausel,
  • zu den internationalen Verrechnungspreisen und zur Funktionsverlagerung,
  • zu den systematischen Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen,
  • zur Verrechnung ausländischer Verluste nach § 2a EStG,
  • zum internationalen Erbschaft- u. Schenkungsteuerrecht.

Unser Leistungsangebot zum Thema Internationale Steuerberatung finden Sie hier.