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Wir sind davon überzeugt, dass viele krisenbehaftete Unternehmen erhalten werden können.

Entscheidend ist lediglich, dass Sie so schnell als möglich den kompetenten Rat suchen, wenn Ihr Unternehmen in die Krise geraten ist. Mittels einer krisenorientierten Due Diligence sagen wir Ihnen dann relativ zeitnah,

  • in welchem Krisenstadium sich Ihr Unternehmen befindet,
  • ob eine Sanierung grundsätzlich möglich erscheint,
  • welche Sofortmaßnahmen ggf. eingeleitet werden müssen.

In einem zweiten Schritt erstellen wir dann

  • eine Fortbestehensprognose zur Klärung der Überschuldungssituation,
  • ein vollständiges Sanierungskonzept zur Neuausrichtung des Unternehmens.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes.

Unsere Vergütung im Rahmen der Sanierungsberatung orientiert sich grundsätzlich an der Bilanzsumme Ihres Unternehmens. Verträge zur Sanierungsberatung schließen wir grundsätzlich nur nach § 142 Insolvenzordnung (InsO) ab, d. h. unser Honorar ist in Teilzahlungen, und zwar Zug um Zug, zu leisten.

Unser Leistungsangebot zum Thema Sanierungs- und Insolvenzberatung finden Sie hier.