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Immer dann, wenn es ganz komplex wird…

Verschiedene Änderungen des Steuerrechts lassen sich nicht einfach in Rundschreiben darstellen. In solchen Fällen ist die direkte Erläuterung unabdingbar. Beispiele aus der Vergangenheit sind:

  • Steuerliche Auswirkungen der Euro-Umstellung
  • Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für Bauleistungen

oder für besondere Mandantengruppen:

  • Gestaltung internationaler Verrechnungspreise