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Nachstehend nur ein kleiner Abriss…

Die Komplexität des Steuerrechts erlaubt keine vollständige Aufzählung aller übrigen Komponenten der Steuerberatung. Die nachstehende Übersicht kann deshalb nicht vollständig sein, sondern nur Anhaltspunkte darstellen.

  • Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche),
  • Führen von steuerlichen Prozessen als Prozessvertreter in allen Instanzen (einschließlich möglicher Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof),
  • Vertretung in Steuerstrafsachen,
  • Erstellen von Einkommensteuererklärungen ohne Gewinneinkünfte (z. B. für Arbeitnehmer),
  • Erstellen besonderer Steuererklärungen (z. B. Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen, Erklärungen zur Einheitswertfeststellung von Grundbesitz, etc.),
  • Stellen von Anträgen aller Art (Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungszwecke, Anträge auf Stundung, Anträge auf Erlass, Anträge auf Vollstreckungsaufschub, etc.),
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden oder anderen Behörden in Steuersachen (z. B. Stadtverwaltung wegen Gewerbesteuer),
  • Erstellen einer steuerlichen Due Diligence für den Unternehmens- oder Beteiligungskauf,
  • Durchführung steuerlicher Prüfungen und steuerlicher Gutachten aller Art.