Nachstehend nur ein kleiner Abriss…
Die Komplexität des Steuerrechts erlaubt keine vollständige Aufzählung aller übrigen Komponenten der Steuerberatung. Die nachstehende Übersicht kann deshalb nicht vollständig sein, sondern nur Anhaltspunkte darstellen.
- Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche),
- Führen von steuerlichen Prozessen als Prozessvertreter in allen Instanzen (einschließlich möglicher Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof),
- Vertretung in Steuerstrafsachen,
- Erstellen von Einkommensteuererklärungen ohne Gewinneinkünfte (z. B. für Arbeitnehmer),
- Erstellen besonderer Steuererklärungen (z. B. Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen, Erklärungen zur Einheitswertfeststellung von Grundbesitz, etc.),
- Stellen von Anträgen aller Art (Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungszwecke, Anträge auf Stundung, Anträge auf Erlass, Anträge auf Vollstreckungsaufschub, etc.),
- Verhandlungen mit den Finanzbehörden oder anderen Behörden in Steuersachen (z. B. Stadtverwaltung wegen Gewerbesteuer),
- Erstellen einer steuerlichen Due Diligence für den Unternehmens- oder Beteiligungskauf,
- Durchführung steuerlicher Prüfungen und steuerlicher Gutachten aller Art.